Ihre Immissionsmeldung online
Auf der Seite
https://steinbruch.igs-graefenberg.de/immissionsmeldung
können Sie Ihre Wahrnehmungen über Erschütterungen, Lärm und Staub online melden, sogar ohne Namensangabe.
Bitte machen Sie davon Gebrauch!
Wir sammeln die Informationen und geben sie an die zuständigen Behörden weiter, um unsere Rechte laut Bundesimmissionsschutzgesetz wahrzunehmen.
Was sagt der Gesetzgeber im Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)?
Laut §3 Bundesimmissionsschutzgesetz sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, schädliche Umwelteinwirkungen.
I
Zitat der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (Umweltminister der Bundesländer):
„… Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden können erhebliche Belästigungen hervorrufen. Belästigungen ergeben sich aus der negativen Bewertung von Erschütterungseinwirkungen und deren Folgeerscheinungen (z. B. sichtbare Bewegungen oder hörbares Klappern von Gegenständen) …”