Erfolg Nr. 1

In der Stadtratssitzung vom 10. Juli 2025 wurde bekanntgegeben, dass die Firma Bärnreuther+Deuerlein (B+D) ihren umstrittenen Antrag auf Änderung der Verfüllung im Kalksteinbruch Gräfenberg vollständig zurückgezogen hat.
Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Wendepunkt in einem jahrelangen Genehmigungsverfahren, das weit über die Region hinaus Beachtung fand.

Der Rückzug ist bemerkenswert – nicht zuletzt, weil der ursprüngliche Antrag auf Zustimmung durch alle relevanten Fachbehörden gestoßen war. Das Landratsamt Forchheim, das Wasserwirtschaftsamt Kronach, die Untere Naturschutzbehörde sowie sämtliche Träger öffentlicher Belange (TöB) hatten dem Antrag bis Juli 2020 zugestimmt. Genehmigt werden sollte die Verfüllung von bis zu 150.000 Tonnen Material pro Jahr, darunter bis zu einem Drittel erheblich schadstoffbelastetes Material wie etwa Gleisschotter und Bauschutt – und das ausgerechnet in einem sensiblen Karstgebiet, das besonders durchlässig ist und in dem Schadstoffe ohne Filterwirkung direkt ins Grundwasser gelangen können.

Erst die massive öffentliche Beteiligung mit 172 formellen Einwendungen und 1.357 Unterschriften sowie gezielte Anfragen an die Genehmigungsbehörden führten zu einer erneuten Prüfung.

Im Zuge dieser Überprüfung stellte das Wasserwirtschaftsamt Kronach im Juli 2021 fest, dass der Antrag in seiner damaligen Form nicht genehmigungsfähig sei. Dennoch verblieben Unklarheiten im Verfahren, bis B+D im März 2022 zunächst auf die Durchsetzung der Verfüllung höher belasteter Materialien der Kategorie Z1.2 verzichtete und im Juli 2025 den Antrag vollständig zurückzog.

Ein Blick zurück: Der Verlauf des Verfahrens

Bereits im November 2018 hatte die Firma B+D die Genehmigung zur Verfüllung mit Materialien der Kategorie Z 1.2 (u.a. Gleisschotter und Bauschutt) beantragt. Nach der Intervention im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im März 2022 lenkte das Unternehmen ein und erklärte gegenüber dem Landratsamt Forchheim, zukünftig nur noch Materialien bis Z 1.1 einbringen zu wollen. Dennoch wurden die überarbeiteten Antragsunterlagen nie eingereicht. Am 29. April 2022 teilte das Landratsamt Forchheim in einer Pressemitteilung mit, dass die rechtliche Prüfung des weiteren Verfahrens erst erfolgen könne, sobald vollständige Unterlagen vorlägen.

Offene Fragen bleiben

Trotz des Rückzugs des Antrags wirft das Verfahren eine Reihe unbeantworteter Fragen auf:

  • War den Genehmigungsbehörden die geologische Beschaffenheit und Empfindlichkeit des Karstuntergrunds nicht von Anfang an bekannt?

  • Haben die zuständigen Stellen Aussagen in Gutachten unkritisch übernommen?

  • Warum wurde ein Antrag, der große Risiken für das Grundwasser barg, überhaupt von Behörden in Erwägung gezogen?

  • Wurden Umweltbedenken ignoriert?

Etappensieg für die Zivilgesellschaft

Die Rücknahme des Antrags ist ein großer Erfolg für die Bürgerinitiative "Interessengemeinschaft Steinbruch" (IGS), die über Jahre hinweg Aufklärungsarbeit geleistet, Fragen gestellt und Gutachten kritisch hinterfragt hat. Durch öffentliches Engagement, beharrliches Nachfragen und fundierte Einwände wurde ein umweltschädliches Vorhaben gestoppt – zum Schutz des Grundwassers und der sensiblen Natur der Fränkischen Schweiz, dem „Land der 1.000 Höhlen“.

Fazit: Ein klares Signal für den Umweltschutz

Der Rückzug des Antrags ist mehr als nur ein bürokratischer Schritt – er ist ein Signal. Ein Signal dafür, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht verhandelbar sind, dass Bürgerbeteiligung wirkt und dass eine breite Öffentlichkeit, unterstützt durch den Bund Naturschutz in Bayern e.V. und Medien, Fehlentwicklungen aufdecken und verhindern kann.

Der Fall Gräfenberg mahnt, dass wirtschaftliche Interessen niemals Vorrang vor der Sorgfalt und dem Schutz natürlicher Ressourcen haben dürfen. Gutachten müssen geprüft, Risiken ernst genommen und Bedenken der Bevölkerung gehört werden.

Die Interessengemeinschaft Steinbruch fordert Transparenz zu den Genehmigungsverfahren in den Behörden und eine öffentliche Aufarbeitung der Frage, wie ein derart risikobehaftetes Vorhaben genehmigungsfähig erscheinen konnte.

Erfolg Nr. 2

Abfallmitverbrennung in Gräfenberg: Unser Einsatz für Transparenz und Umweltschutz

Im Jahr 2013 wurde der Firma Endress die Genehmigung erteilt, den firmeneigenen Kalkbrennofen auch zur Mitverbrennung gefährlicher Abfälle zu nutzen – darunter beispielsweise Altöle mit dem Abfallschlüssel 120107*. Abfälle, deren Schlüssel im Abfallverzeichnis mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, gelten laut § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährlich.

Damit wurde Gräfenberg offiziell zum Standort einer Abfallmitverbrennungsanlage – ein Umstand, über den die Öffentlichkeit damals nur unzureichend informiert wurde.

Sicherheit durch hohe Schornsteine – so war es ursprünglich geplant

Laut Genehmigungsbescheid aus dem Jahr 2013 müssen sämtliche Abgase aus dem Verbrennungsprozess senkrecht über einen ca. 40 Meter hohen Schornstein abgeleitet werden. Diese Vorgabe dient nach unserem Verständnis dem Schutz der Anwohner: Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die entstehenden Schadstoffe nicht im Talkessel verbleiben oder in nahegelegene Wohngebiete eindringen, sondern sich in der Atmosphäre besser verteilen.

2018: Ungenehmigte Änderungen und Grenzwertüberschreitungen

Trotz dieser klaren Vorgaben wurde die Anlage ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung technisch verändert. Die Abgase wurden seitlich zur firmeneigenen Sandtrockenanlage umgeleitet und dort über einen deutlich niedrigeren Schornstein (nur ca. 23 Meter hoch) in die Atmosphäre abgegeben.

Siehe dazu eine erläuternde Grafik auf “Anträge / Pläne”

Im Jahr 2018 kam es zu Grenzwertüberschreitungen bei hochgiftigen Stoffen wie Dioxinen und Furanen. In der Folge untersagte das zuständige Landratsamt Forchheim diese seitliche Ableitung mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres.

2023: Neuer Genehmigungsantrag trotz offener Fragen

Im Jahr 2023 stellte die Firma Endress einen neuen Änderungsantrag, mit dem die niedrigere, seitliche Ableitung der Abgase genehmigt werden soll.

Infolge der Intervention der Interessengemeinschaft (IGS) wurden unsere Einwände vom Landratsamt Forchheim an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) sowie an die Regierung von Schwaben (RvS) weitergeleitet – letztere ist in Bayern zentral zuständig für Abfallverbrennungsanlagen.

Bis heute fehlen Antworten.

Unser Ziel

Wir setzen uns für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Gräfenberg ein. Unser Anliegen ist eine vollständige Aufklärung, die Sicherstellung rechtmäßigen Handelns des Betreibers sowie eine konsequente Überwachung durch die zuständigen Behörden.

Erfolg Nr. 3

Lärmbelastung durch das Kalk- und Schotterwerk Endress: Eine jahrzehntelange Belastung

Seit vielen Jahren – manche sagen seit Jahrzehnten – klagen Bürgerinnen und Bürger in Gräfenberg über anhaltende Lärmbelästigungen, die vom Betrieb der Firma Endress ausgehen. Trotz zahlreicher Beschwerden wurde von Betreiber sowie Genehmigungsbehörden wiederholt betont, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten würden.

Doch bereits ein Blick in die Vergangenheit zeigt ein anderes Bild:

Landesgewerbeanstalt Nürnberg, Schreiben vom 27.01.1967 an das Landratsamt Forchheim:
„… In der Sache Endres Kalk- und Schotterwerk Gräfenberg wird mitgeteilt, daß dort zwischenzeitlich Schallpegelmessungen durchgeführt worden sind. Da die Messwerte über den zulässigen Grenzwerten liegen, wurden an Ort und Stelle Abhilfemaßnahmen erörtert …“

Schon 1967 wurden Grenzwertüberschreitungen festgestellt – und Abhilfemaßnahmen angekündigt. Dennoch dauerte es über fünf Jahrzehnte, bis sich tatsächlich spürbar etwas änderte.

Offizielle Messwerte vs. Alltagserfahrung

In den Nordbayerischen Nachrichten vom 11.10.2012 erklärte der damalige Bürgermeister Werner Wolf, dass „nicht zu widerlegen sei“, dass das Unternehmen gesetzliche Grenzwerte für Lautstärke und Staub einhalte. Auch der Firmenchef Wolfgang Endress verwies auf regelmäßige Messungen und versicherte, man verbessere die Lärmschutzmaßnahmen kontinuierlich.

Doch trotz dieser Aussagen zeigte sich erneut ein anderes Bild:

2022: Erneute Grenzwertüberschreitungen – endlich Konsequenzen

Im Jahr 2022 stellte die Landesgewerbeanstalt (LGA) – nach Intervention der Interessengemeinschaft Steinbruch (IGS) – fest, dass am Immissionsort 1 (Bayreuther Straße) die zulässigen Nachtgrenzwerte deutlich überschritten wurden.

In der Folge wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 17.08.2023 eine Einschränkung der Betriebszeit der Sandtrocknung auf die Tagzeit bekanntgegeben – solange, bis durch weitere Immissionsmessungen nachgewiesen würde, dass die Grenzwerte an allen Immissionsorten eingehalten werden.

Deutliche Entlastung für Anwohner

Seit Umsetzung dieser Maßnahme berichten viele Anwohner: Nachts ist es in Gräfenberg endlich ruhiger. Das zeigt, dass es sich lohnt, gemeinsam aktiv zu werden und sich für die berechtigten Interessen der Bevölkerung einzusetzen.

Wir bleiben dran. Die Interessengemeinschaft setzt sich weiterhin für Transparenz, wirksame Lärmschutzmaßnahmen und eine lebenswerte Umgebung für alle Gräfenbergerinnen und Gräfenberger ein.