Erreichtes Nr. 1

Bärnreuther+Deuerlein zieht Antrag zur Änderung der Verfüllung zurück

In der Stadtratssitzung vom 10. Juli 2025 wurde bekanntgegeben, dass die Firma Bärnreuther+Deuerlein (B+D) ihren Antrag auf Änderung der Verfüllung im Kalksteinbruch Gräfenberg vollständig zurückgezogen hat.

Damit endete ein Genehmigungsverfahren, das die Interessengemeinschaft Steinbruch über mehrere Jahre aufmerksam und kritisch begleitet hat.

Worum ging es?

B+D hatte im November 2018 eine Änderung der bisherigen Verfüllung beantragt. Vorgesehen war unter anderem die Verfüllung mit Materialien der Kategorie Z 1.2, zu denen beispielsweise bestimmte belastete mineralische Abfälle wie Gleisschotter und Bauschutt gehören können.

Nach den uns vorliegenden Antragsunterlagen sollte die jährliche Verfüllmenge bis zu 150.000 Tonnen betragen können; dabei war auch ein Anteil höher belasteter Materialien vorgesehen.

Das Vorhaben betraf einen Bereich des Karstgebiets bei Gräfenberg. Aufgrund der besonderen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse des Karstes kommt dem Schutz des Grundwassers in diesem Gebiet aus unserer Sicht eine besondere Bedeutung zu.

Öffentlichkeitsbeteiligung und erneute fachliche Prüfung

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen 172 formelle Einwendungen und 1.357 Unterschriften ein. Darüber hinaus wurden von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Interessengemeinschaft Fragen an die zuständigen Behörden gerichtet.

Fachlich versierte Mitglieder unserer Bürgerinitiative setzten sich eingehend mit den vorliegenden Unterlagen und fachlichen Stellungnahmen auseinander und wiesen auf verschiedene Punkte hin, die aus ihrer Sicht einer weiteren fachlichen Klärung bedurften.

Im weiteren Verlauf wurde das Verfahren erneut fachlich betrachtet.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen kam das Wasserwirtschaftsamt Kronach im Juli 2021 zu dem Ergebnis, dass der Antrag in seiner damaligen Form aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht genehmigungsfähig sei.

Weitere Entwicklung

Im März 2022 erklärte B+D gegenüber dem Landratsamt Forchheim, künftig auf die Verfüllung mit höher belasteten Materialien der Kategorie Z 1.2 verzichten und nur noch Materialien bis Z 1.1 einbringen zu wollen.

Die hierzu erforderlichen überarbeiteten Antragsunterlagen wurden nach unserem Kenntnisstand anschließend nicht vollständig eingereicht.

Das Landratsamt Forchheim teilte am 29. April 2022 in einer Pressemitteilung mit, dass eine rechtliche Prüfung des weiteren Verfahrens erst erfolgen könne, sobald vollständige Unterlagen vorlägen.

Am 10. Juli 2025 wurde schließlich bekanntgegeben, dass B+D den Genehmigungsantrag vollständig zurückgezogen hatte.

Ein bemerkenswerter Abschluss

Die Interessengemeinschaft Steinbruch hat dieses Verfahren über Jahre begleitet, Unterlagen ausgewertet, Fragen gestellt und fachliche Hinweise an die zuständigen Stellen herangetragen.

Wir bewerten die Rücknahme des Antrags als wichtigen Erfolg der langjährigen Bürgerbeteiligung. Eine Aussage darüber, aus welchen Gründen B+D den Antrag letztlich zurückgenommen hat, treffen wir nicht.

Offene Fragen

Der Verlauf des Verfahrens wirft aus unserer Sicht weiterhin Fragen auf:

  • Welche Kenntnisse über die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse lagen den beteiligten Stellen zu den jeweiligen Zeitpunkten vor?

  • Wie wurden die fachlichen Aussagen in den vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen bewertet?

  • Welche fachlichen und rechtlichen Erwägungen lagen der jeweiligen Bewertung des Vorhabens zugrunde?

  • Welche Erkenntnisse führten im weiteren Verlauf zu einer erneuten fachlichen Prüfung?

Die Interessengemeinschaft Steinbruch setzt sich weiterhin für Transparenz, eine nachvollziehbare behördliche Entscheidungsfindung und den Schutz von Grundwasser und Natur im Raum Gräfenberg ein.

Erreichtes Nr. 2

Abfallmitverbrennung in Gräfenberg: Endress zieht Genehmigungsanträge zur Änderung der Abgasführung zurück

Die Wolfgang Endress Kalk- und Schotterwerk GmbH & Co. KG hat ihre Genehmigungsanträge zur Änderung der Abgasführung ihrer Abfallmitverbrennungsanlage vollständig zurückgezogen.

Nach der uns vorliegenden Information erfolgte die Rücknahme der Anträge am 27. November 2025.

Die Ausgangslage

Im Jahr 2013 wurde der Firma Endress die Genehmigung erteilt, den firmeneigenen Kalkbrennofen auch zur Mitverbrennung bestimmter gefährlicher Abfälle zu nutzen.

Zu den genehmigten Abfallarten gehörten nach den uns vorliegenden Unterlagen unter anderem Abfälle mit dem Abfallschlüssel 12 01 07*. Abfallarten, die im Abfallverzeichnis mit einem Sternchen gekennzeichnet sind, gelten als gefährliche Abfälle.

Der Genehmigungsbescheid aus dem Jahr 2013 sieht für die Abgase aus dem Verbrennungsprozess eine senkrechte Ableitung über einen etwa 40 Meter hohen Schornstein vor.

Änderung der Abgasführung

Nach den uns vorliegenden behördlichen Unterlagen wurde die Abgasführung später technisch verändert. Dabei wurden Abgase seitlich zur firmeneigenen Sandtrocknungsanlage geführt und dort über einen deutlich niedrigeren, etwa 23 Meter hohen Schornstein, abgeleitet.

Die Interessengemeinschaft hat hierzu Fragen hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit und der Auswirkungen dieser geänderten Abgasführung aufgeworfen.

Im Jahr 2018 wurden nach den uns vorliegenden Unterlagen Überschreitungen von für Dioxine und Furane geltenden Emissionsgrenzwerten festgestellt. In der Folge untersagte das zuständige Landratsamt Forchheim die betreffende seitliche Ableitung mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres.

Neuer Genehmigungsantrag im Jahr 2023

Im Jahr 2023 stellte die Firma Endress einen neuen Genehmigungsantrag zur Änderung der Abgasführung.

Die Interessengemeinschaft Steinbruch setzte sich mit den veröffentlichten Unterlagen auseinander und brachte im September 2023 ihre Fragen und Einwände gegenüber dem Landratsamt Forchheim vor.

Nach unserer Kenntnis wurden diese an weitere zuständige Fachstellen zur fachlichen Bewertung weitergeleitet.

Rücknahme der Anträge

Ende Juni 2026 erhielten wir die Information, dass die Firma Endress ihre Genehmigungsanträge bereits am 27. November 2025 vollständig zurückgenommen hatte.

Wir nehmen diese Rücknahme zur Kenntnis und bewerten sie als einen wichtigen Abschluss des betreffenden Genehmigungsverfahrens.

Über die Gründe für die Rücknahme liegen uns keine eigenen Angaben vor. Deshalb stellen wir keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen den von der Interessengemeinschaft vorgetragenen Einwänden und der Entscheidung des Unternehmens her.

Unser Anliegen

Unser Ziel bleibt unverändert:

Wir setzen uns für den Schutz von Umwelt und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Gräfenberg ein. Dazu gehören aus unserer Sicht eine transparente und nachvollziehbare Durchführung von Genehmigungsverfahren, die sorgfältige Prüfung fachlicher Fragen sowie die konsequente Überwachung der Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und uns weiterhin sachlich für die Interessen der Bevölkerung einsetzen.

Erreichtes Nr. 3

Lärmbelastung durch das Kalk- und Schotterwerk Endress

Eine lange Geschichte der Beschwerden und Messungen

Seit vielen Jahren wenden sich Bürgerinnen und Bürger in Gräfenberg wegen der von ihnen wahrgenommenen Lärmbelastung an die zuständigen Stellen.

Dass die Thematik nicht neu ist, zeigen bereits historische Unterlagen.

In einem Schreiben der Landesgewerbeanstalt Nürnberg vom 27. Januar 1967 an das Landratsamt Forchheim heißt es:

„Da die Messwerte über den zulässigen Grenzwerten liegen, wurden an Ort und Stelle Abhilfemaßnahmen erörtert …“

Damit ist dokumentiert, dass bereits 1967 Messwerte festgestellt wurden, die nach damaliger Bewertung über den zulässigen Grenzwerten lagen.

Unterschiedliche Wahrnehmungen

Auch in späteren Jahren wurde die Lärmsituation wiederholt thematisiert.

In den Nordbayerischen Nachrichten vom 11. Oktober 2012 wurde unter anderem über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch das Unternehmen berichtet. Gleichzeitig bestanden weiterhin Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über die wahrgenommene Belastung.

Die Interessengemeinschaft Steinbruch hat diese Beschwerden aufgegriffen und sich für eine nachvollziehbare Überprüfung der tatsächlichen Immissionssituation eingesetzt.

2022: Erneute Messungen

Im Jahr 2022 wurden nach den uns vorliegenden Unterlagen erneut Immissionsmessungen durchgeführt.

Dabei stellte die Landesgewerbeanstalt am Immissionsort 1 an der Bayreuther Straße Überschreitungen der für die Nachtzeit maßgeblichen Grenzwerte fest.

Im weiteren Verlauf teilte das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 17. August 2023 mit, dass die Betriebszeit der Sandtrocknung auf die Tagzeit beschränkt werde. Diese Einschränkung sollte nach den uns vorliegenden Informationen so lange gelten, bis durch weitere Immissionsmessungen nachgewiesen worden war, dass die maßgeblichen Grenzwerte an allen Immissionsorten eingehalten werden.

Spürbare Entlastung

Seit Umsetzung dieser Maßnahme haben uns zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner berichtet, dass sie insbesondere während der Nacht eine deutliche Verringerung der wahrgenommenen Lärmbelastung feststellen.

Diese persönlichen Erfahrungen ersetzen selbstverständlich keine messtechnische Bewertung. Sie sind für uns jedoch ein wichtiges Indiz dafür, dass die Betriebszeitbeschränkung von den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern als spürbare Entlastung wahrgenommen wird.

Wir bleiben dran

Die Interessengemeinschaft Steinbruch wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.

Unser Ziel ist eine transparente und nachvollziehbare Überwachung der Immissionssituation, die Einhaltung der geltenden Vorschriften und eine möglichst geringe Belastung der Bevölkerung.

Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Erfahrungen mit uns teilen und sich konstruktiv an der Diskussion beteiligen.

Bürgerschaftliches Engagement kann dazu beitragen, dass Fragen aufgegriffen, Sachverhalte überprüft und bestehende Probleme sichtbar gemacht werden.