Seit der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ist nun ein halbes Jahr vergangen. Seit unserer Petition und der Übergabe der Unterschriften immerhin zwei Monate. Nun fragt ihr euch sicher: Wie geht es weiter?
Was die Verfüllung anbelangt ist das schwierig zu sagen. Wir haben beim Landratsamt nachgefragt. Der Betreiber hält weiter am alten Antrag fest und hat angekündigt Unterlagen nachzureichen. Laut Bundesemissionsschutzgesetz hat der Betreiber eine Frist von drei Monaten die Unterlagen nachzureichen. Diese Frist hat er seit Oktober überschritten, nachgereicht wurde bisher aber noch nichts. Jedoch sieht das Gesetz keine Sanktionen bei überschreiten der Frist vor, ob das Antragsverfahren beendet wird liegt im Ermessen der Behörden, die ihm bisher noch großzügig Zeit gewähren. Wann es dann weitergeht, wir wissen es nicht. Wir versuchen derzeit eine Einbindung der Interessen aller Beteiligten, also auch die Gräfenberger Bevölkerung und einen Umweltverband wie den Bund Naturschutz, zu erreichen. Natürlich fragen wir auch beim Umweltministerium und dem Landratsamt den aktuellen Stand nach.
Immerhin: Die Brühlbachquelle wurde im November 2021 zum zweiten Mal beprobt, nachdem der Betreiber über Jahre dieser Auflage nicht nachgekommen ist. Auf Nachfrage der Landtagsabgeordneten Klaus Adelt und Florian von Brunn, haben wir in Erfahrung gebracht warum die Brühlbachquelle nicht beprobt wurde: Die Quelle schüttete im November 2014 nicht, weshalb man von die „Probenahme in Absprache mit dem Betreiber vorläufig ausgesetzt hat“. Die darauffolgenden fast sieben Jahre wurde keine weiteren Anstalten unternommen die Brühlbachquelle zu beproben, obwohl diese, wie auch im Bild sichtbar, zumeist ordentlich Wasser führt.. Die „geologische Störung“, welche im Steinbruch entfernt wurde war laut dem Umweltministerium angeblich keine geologische Störung, sondern eine abbaubedingte Klüftung. Die Möglichkeit ohne Genehmigung großzügig abzubauen hat der Steinbruch aber bestimmt gerne ausgenutzt.