Die Nachlässigkeiten des Landratsamtes bei der Kontrolle des Steinbruches Bärnreuther + Deuerlein war Thema im Stadtrat.
Wir erinnern uns:
- Die Behörden kennen die Genehmigung von 2007 mit einer genehmigten LKW-Frequenz von 60 LKW-Fahrten am Tag nicht. Inzwischen fährt mehr als die doppelte Anzahl täglich
- Die nur periodisch schüttende Brühlbachquelle wurde 15 Jahre lang nicht beprobt, weil sie beim ersten Beprobungsversuch kein Wasser führte
- Der Steinbruch baut ein Grundstück ohne Genehmigung ab, begründet das mit einer „geologischen Störung“ und nun heißt es, es hätte sich um eine abbaubedingte Klüftung gehandelt.
Leider fand sich nur für das Stellen von Fragen und eine Aufforderung an das Landratsamt eine Mehrheit: Das Landratsamt soll die eigene Arbeit pünktlich und gründlich erledigen. Wir hoffen dennoch, dass das Landratsamt in die Pötte kommt und bedanken uns bei den Antragsstellern und allen Unterstützern für ihr Engagement!
Und auch das von Bürgermeister Kunzmann vorgebrachte Argument „Akteneinsicht ist für jedermann jederzeit möglich“ stimmt so leider nicht ganz:
Das vielbeschworene Recht auf Akteneinsicht stößt an seine Grenzen, wenn die vom Bund Naturschutz beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Einsicht in die im Genehmigungsbescheid verlangten jüngsten Jahresberichte von Bärnreuther+Deuerlein wünscht. Diese Akteneinsicht wurde bis heute trotz Nachfrage nicht gewährt. Das wirft die Frage auf, ob die verpflichtenden Jahresberichte überhaupt regelmäßig eingereicht wurden und wenn ja, mit welchem Inhalt? Ebenso fehlen bis heute angeforderte Begehungsprotokolle der unteren Naturschutzbehörde.
Und einer Privatperson, die beim Landratsamt Akteneinsicht verlangt hat, wurde die Einsicht nur gegen Bezahlung angeboten.
Zeitungsbericht in den Nordbayerischen Nachrichten