Liebe Unterstützende der Interessengemeinschaft Steinbruch,
aufgrund mehrerer Anfragen zum aktuellen Stand im Genehmigungsverfahren der Fa. Endress Schotterwerke hier eine kurze Zusammenfassung des Ist-Status:
Bekanntlich hat eine vom Bund Naturschutz, Kreisgruppe Forchheim, beauftragte Rechtsanwaltskanzlei am 22.09.2023 eine 39-seitige Stellungnahme zum Genehmigungsantrag der Fa. Endress an das Landratsamt Forchheim gesendet.
Zur Erinnerung: Die Fa. Endress hat die nachträgliche Legalisierung der jahrzehntelangen Praxis beantragt, Abgase aus der bestehenden Abfallmitverbrennungsanlage (wo gefährliche Abfälle – Altöl – verbrannt werden) zur Sandtrocknung zu nutzen über einen nur 23m hohen Schornstein in die Gräfenberger Luft auszuleiten. Es soll das sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung (und folglich ohne Umweltverträglichkeitsprüfung) zur Anwendung kommen.
Die Rechtsanwaltskanzlei hat zum einen Fehler im TÜV-Gutachten zur Berechnung der Schornsteinhöhe moniert und zum anderen die Grundlage des Genehmigungsverfahrens infrage gestellt. Für Abfallmitverbrennungsanlagen muss dementsprechend ein strenges Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und infolgedessen auch mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur Anwendung kommen.
Im Fränkischen Tag vom 05.12.2023 war zu lesen, dass laut Landratsamt Forchheim die Frage zur Schornsteinhöhe vom bayerische Landesamt für Umwelt geprüft werde (das Landratsamt ist sich also seiner ursprünglichen Einschätzung sowie des vorgelegten TÜV-Gutachtens nicht mehr sicher) sowie eine Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren bei der Regierung von Schwaben (!!!) als bayernweit zuständige Fachstelle für Abfallverbrennungs- und -mitverbrennungsanlagen angefordert wurde (weder Landratsamt noch Regierung von Oberfranken sind sich also ihrer ursprünglichen Einschätzungen zum anzuwendenden Genehmigungsverfahren sicher).
Leider sind bis zum heutigen Tag keine Antworten oder Stellungnahmen vom Landesamt für Umwelt sowie von der Regierung von Schwaben bekannt.
Und leider können wir nur darüber spekulieren, warum sich diese beiden übergeordneten Behörden mit den Stellungnahmen so schwer tun und welche Auswirkungen diese Verzögerungen auf das laufende Genehmigungsverfahren haben.