Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch

Ein für uns aufregendes Jahr 2023 nähert sich dem Ende. Viele Fragen hat dieses Jahr für uns aufgeworfen. Dazu haben wir umfangreich Akteneinsicht genommen, soweit und das Landratsamt Einblick gewährte. Für die rechtliche Prüfung und Bewertung haben wir Unterstützung durch den Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und seiner Rechtsanwaltskanzlei erhalten. All das wird erst durch Eure großzügigen Spenden möglich, für die wir uns ganz herzlich bedanken.

Anfang des Monats ist ein Artikel im Fränkische Tag erschienen (05. Dezember 2023, kostenpflichtig), in dem sich Landratsamt und Betreiber reichlich Mühe geben, uns zu beruhigen. Zu vielen Fragen und Themen sagen sie leider nichts. Indes nehmen sie Stellung zu Brennstoff und Abgaswerten, wie auch der Pflicht zu Umweltverträglichkeitsprüfung. Wir sind gespannt, was die Regierung von Schwaben zur UVP sagt. In vergleichbaren Fällen war nicht der Hauptzweck der Anlage, sondern bereits der Tatbestand der Abfallmitverbrennung ausschlaggebend dafür, dass die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren beteiligt wurde.

Im Folgenden möchen wir Euch anhand von vier Fragen einen Einblick in unsere aktuellen Recherchen geben. Dabei bleiben drei Fragen offen und nur eine ist beantwortet.

Frage 1: Welcher Brennstoff wurde wann genau verwendet?

Da heißt es im FT zum Thema Brennstoff:

Landratsamt: Der Kalkbrennofen der Wolfgang Endress Kalk- und Schotterwerk GmbH & Co. KG wurde 1984 für den Brennstof Heizöl S (schweres Heizöl) mit einem Schwefelgehalt von bis zu zwei Prozent immissionsschutzrechtlich genehmigt. Heizöl S ist mittlerweile in Verruf geraten, da bei der Verbrennung viele Luftschadstoffe entstehen können.
Es wird auf die Diskussionen zum Einsatz von Heizöl S als Brennstoff für Kreuzfahrtschiffe verwiesen. Das eingesetzte Recyclingöl ist von den Emissionen vergleichbar mit Heizöl EL (extra leichtes Heizöl), das auch bei privaten Kleinfeuerungsanlagen zum Einsatz kommt. Die Nutzung eines Teilabgasstroms des Kalkbrennofens für die Sandtrocknung wurde 1992 immissionsschutzrechlich genehmigt.

Fränkischer TAG 5. Dezember 2023

Es freut uns zu lesen, dass man zum Schutz unserer Gesundheit kein Schweröl mehr verbrennt. In den Geschäftsberichten des Steinbruch Endress liest man hingegen:

Die Umstellung von leichtem Heizöl auf gefiltertes Altöl für den Kalkofenbetrieb macht sich auf der Kostenseite bereits positiv bemerkbar.

Geschäftsbericht der Firma Endress 2012

Die Umstellung von leichtem Heizöl auf ein gefiltertes Recyclingöl für den Kalkofenbetrieb macht sich auf der Kostenseite positiv bemerkbar.

Geschäftsbericht der Firma endress 2021

Ging es tatsächlich um die Gesundheit der Bevölkerung und warum erwähnt Firma Endress in ihrem Geschäftsbericht nichts von der Verbrennung von Schweröl vor 2013? Dass ein Betrieb Kosten einsparen möchte, ist natürlich legitim.

Frage 2: Ist Recyclingöl wirklich so unbedenklich wie haushaltsübliches Heizöl?

Aber ist das eingesetzte Altöl wirklich vergleichbar mit Heizöl EL, wie wir es als Verbraucher zum Heizen unserer Häuser einsetzen? Warum dürfen wir unsere Ölheizung in Zeiten steigender Heizölpreise nicht einfach mit billigerem Altöl betreiben? Und noch etwas macht uns stutzig: Laut Genehmigungsbescheid vom 07.01.2013 darf das Altöl erst ab Temperaturen von 850°C eingesetzt werden. Unterhalb dieser Mindesttemperatur muss der Ofen mit Heizöl EL betrieben werden. Außerdem müssen die Abgase über einen Schornstein mit einer Höhe von 38m senkrecht nach oben abgeführt werden. Rein technisch gesehen sinnvoll: Bei ausreichender Temperatur verbrennt jeder Brennstoff deutlich sauberer. Bei Temperaturen von 850°C und darüber sollten auch keine Dioxine und Furane entstehen und die Luft im Gräfenberger Talkessel belasten, wie es bereits 2018 im Steinbruch Endress der Fall war. Zumindest solange das verbrannte Altöl keine Halogenverbindungen enthält.

Im FT-Artikel steht zur vermeintlichen Unbedenklichkeit des Brennstoffes eine Passage, die eher Fragen aufwirft als sie zu beantworten:

Firma Endreß: Die Nutzung des recycelten Öls hat mehrere Vorteile. Das Recyclingöl ist ein Schneidöl aus regionalen metallverarbeitenden Industriebetrieben und fällt ohnehin an. Es wird vor Nutzung gefiltert und zeigt deutlich bessere Abgaswerte als das zuvor genehmigte und verwendete Schweröl. Auch Braunkohle ist für uns keine Alternative. Bei der Nutzung von Recyclingöl werden regelmäßig und von unabhängiger Stelle verschiedene Abluft- und Staubwerte gemessen, wodurch eine genaue Emissionskontrolle erfolgt. Im Gegensatz dazu wird bei der Nutzung von herkömmlichen Brennstoffen wie dem Schweröl oder Braunkohle lediglich der Staubwert gemessen. Wir haben also eine genauere Überwachung der Abluft. Alle Messergebnisse werden wöchentlich an die überwachende Behörde übermittelt. Der Vorwurf, dass nicht regelmäßig oder nicht ausreichend gemessen werde, ist nicht richtig.

Fränkischer TAG 5. Dezember 2023

Dass die Verbrennung von Altöl intensiv überwacht werden muss, ist gesetzlich vorgeschrieben und erfreulich. Aber kann man das als Indiz für dessen Unbedenklichkeit heranziehen? Oder doch weil die Qualität des Brennstoffs von der Charge abhängt? Zudem möchte der Steinbruch Endress die Anteile von Schwefeldioxid und Quecksiber im Ofenabgas zukünftig nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, per Dauermesseinrichtung ermitteln, sondern nur mit angemeldeten Einzelmessungen. Gleichzeitig soll auf eine Kategorie mit stärker belastetem Altöl umgestellt werden. Mehr potentielle Schadstoffe und weniger Prüfungen – wie geht das zusammen? Und warum der Umstieg auf das stärker belastete Altöl? Steht Altöl der bislang eingesetzten niedrigeren Kategorie nicht mehr zur Verfügung, da es nunmehr tatsächlich recycelt und dem industriellen Fertigungsprozess (schneiden, bohren, etc.) wieder zugeführt wird? Die Begründung des Verzichts auf Dauermessungen mit „wir waren immer unter den Grenzwerten“ wird allein durch den gewünschten höherbelasteten Brennstoff ad absurdum geführt. Dazu kommen die unterschiedlichen Brennstoffchargen, die eine Dauermessung eigentlich unabdinglich machen.

Frage 3: Wurden Maßnahmen eingeleitet um die Überwachungssysteme zuverlässig zu betreiben?

Die Meßwerte der Dauermessungen, zum Beispiel bei Staub und Kohlenmonoxid, muss der Steinbruch wöchentlich an das Landratsamt übermitteln. Wie wir aus Akteneinsicht wissen, muss das Landratsamt ihn regelmäßig an diese Pflicht erinnern:

  • „wir fordern sie nochmals auf…“, dass Messberichte unverzüglich vorzulegen sind.
  • Grenzwerte Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden überschritten.
  • Jahresemissionsdaten waren unvollständig und eine Auswertung daher nicht möglich.
  • Staubemissionswerte wurden mehrmalig überschritten.
  • Bei Grenzwertüberschreitungen wurde versäumt das Landratsamt zu informieren.

Und was, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt? In der Betriebsgenehmigung für den Kalkofen ist folgendes festgehalten:

„Jeder Tag, an dem mehr als 6 Halbstundenmittelwerte wegen Störung oder Wartung des kontinuierlichen Messsystems ungültig sind, ist für ungültig zu erklären. Werden mehr als 10 Tage im Jahr wegen solcher Situationen für ungültig erklärt, sind geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Zuverlässigkeit des kontinuierlichen Überwachungssystems zu verbessern

Aus Akteneinsicht geht klar hervor: Mehrfach sind Sensoren ausgefallen, das kann passieren, aber diese Ausfälle sollte der Betreiber beheben können und das auch unverzüglich tun. Im August und September 2023 fiel die Staubsonde für deutlich länger als zwei Wochen aus. Aus der Akteneinsicht geht nicht hervor, dass dabei weitere Maßnahmen eingeleitet wurden, um die längeren Ausfälle dauerhaft abzustellen.

Der Steinbruch Endress übermittelt Abgaswerte wöchentlich per E-Mail an das Landratsamt. Ganz zuverlässig tut er das offenbar nicht und das Landratsamt muss ihn regelmäßig an seine Pflicht erinnern. Wie Transparenz und Digitalisierung bei Abgasen geht, zeigt das Beispiel Müllverbrennunganlage. Hier sind die Messungen öffentlich einsehbar, inklusive Schwefeldioxid und Quecksilber.

Frage 4: Woher kommt das nächtliche Brummen?

Dank ihres unermüdlichen Engagements konnten betroffene Anwohner inzwischen nachweisen, dass die Sandtrockentrommel für das ohrenbetäubende nächtliche Brummen verantwortlich war. Die Fremdüberwachung durch einen vom Steinbruch beauftragten Gutachter hat hier eindeutig versagt. Trotz stetiger Beschwerden seitens der Anwohner und Artikeln in Lokalzeitungen in den letzten 10 Jahre wollen dem Landratsamt keine Beschwerden über Lärmimmissionen bekannt gewesen sein. Dabei wurde in den Presseberichten auch immer wieder erwähnt, wie sehr sich der Steinbruch doch um Lärmschutz bemüht:

Zudem, so Firmenchef Wolfgang Endress, verbessere das Unternehmen permanent seine Lärm- und Staubschutzmaßnahmen.

NN, 11. Oktober 2012

Der Nachweis der Überschreitungen und der Nichteinhaltung der nächtlichen Lärmgrenzwerte haben ein erfreuliches Ergebnis. Das Landratsamt hat den nächtlichen Betrieb der Sandtrocknung vorläufig untersagt und auf die Tageszeit beschränkt. So lange, bis der Steinbruch die Lärmgrenzwerte auch nachts einhalten kann. Die Stille an Heiligabend in der Heuleite und der Bayreuther Straße ist damit gesichert.

Ruhiger wird es rund um die Steinbrüche nicht, denn die Firma Endress möchte Gräfenberg bekanntlich mit einer neuen Steinbruch-Erweiterung beglücken, die uns noch viel Stoff liefern wird. Eines können sich dabei Behörden, Betreiber und alle Verfahrensbeteiligten gewiss sein:

Wir werden uns kümmern.

In diesem Sinne wünscht Euch die IG Steinbruch ein Frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch

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