Liebe Unterstützende der Interessengemeinschaft Steinbruch,
jetzt ist wieder Eure Mithilfe gefragt!
Wie Ihr vielleicht dem Amtsblatt vom 18. September 2024 entnommen habt, wurde der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Gemeindegebiet Gräfenberg veröffentlicht.
UPDATE (24.10.2024): Die Abgabefrist für Stellungnahmen wurde vom 28.10. verschoben auf den 15.11.
Bis zum 15. November können Stellungnahmen zu diesem Flächennutzungsplan bei der Stadt Gräfenberg abgegeben werden.
Wir bitten Euch, davon rege Gebrauch zu machen.
Für Rückfragen stehen wir Euch natürlich zur Verfügung unter graefenberg-info@web.de
Bitte leitet diesen Link (https://igs-graefenberg.de/?p=969) auch in Eurem Bekanntenkreis weiter mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme.
Inhaltsverzeichnis
Worum geht es?
Was haben wir damit zu tun?
Was droht uns?
Welche Rechte haben wir?
Wie kann ich eine Stellungnahme abgeben?
Muster-Stellungnahme
Worum geht es?
Der Flächennutzungsplan beeinflusst maßgeblich die Entwicklung der Stadt in den nächsten Jahrzehnten. Er definiert, wie verschiedene Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen, z. B. für Wohngebiete, Gewerbe oder Grünflächen und dient als Grundlage für Bebauungspläne. In der Regel wird der FNP für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren erstellt.
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Was haben wir als IGS mit dem Flächennutzungsplan zu tun?
Sehr viel! Denn bekanntlich werden große Flächen im Gräfenberger Gemeindegebiet von zwei Steinbrüchen für industrielle Zwecke genutzt. Mit Stellungnahmen zum vorgelegten Flächennutzungsplan können wir unseren Beitrag dazu leisten, wie die Flächen im Gräfenberger Gemeindegebiet in Zukunft nach unserem Ermessen (besser) genutzt werden sollen.
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Was droht uns?
Wie erwähnt und bekannt, werden große Flächen in Gräfenberg für zwei Industriebetriebe genutzt, die uns allen bekannt sind nicht zuletzt als Emittenten von Staub, Lärm, Abgasen, Erschütterungen und, nicht zu vernachlässigen, ziemlich viel CO2.
Im Geltungszeitraum des vorgelegten FNP sollen Erweiterungen der bestehenden Steinbrüche beantragt werden. Der Flächenfraß und der Raubbau schreitet scheinbar unaufhaltsam voran und Gräfenberg wird möglicherweise in Zukunft von Kasberg und Sollenberg aus nur noch über Dämme erreichbar sein, die durch die Steinbrüche führen.
Die beiden Steinbrüche umkreisen Gräfenberg immer weiter, ohne dass ausgebeutete Flächen wieder renaturiert und für die Allgemeinheit mit uneingeschränktem Betretungsrecht zur Verfügung gestellt werden. Das darf so nicht weitergehen!
Klicke auf diesen Link oder folgendes Bild (Quelle: OpenStreetMap), um die Darstellung der Vorbehalts- und Vorranggebiete für Bodenschätze in Gräfenberg zu sehen. Quelle: BayernAtlas
Welche Rechte haben wir?
Wann wart Ihr zuletzt im abgebauten Steinbruchgelände spazieren? Noch nie? Warum eigentlich?
Ausgebeutete Steinbruch-Abschnitte müssen renaturiert werden und der Allgemeinheit wieder mit uneingeschränktem Betretungsrecht überlassen werden, wie es die Bayerische Verfassung vorsieht, bevor immer weitere Erweiterungsflächen genehmigt werden!
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Wie kann ich meine Stellungnahme abgeben?
Ein individueller Text und/oder eine Auswahl der nachfolgenden Argumente oder die gesamte untenstehende Muster-Stellungnahme können bis zum 28. Oktober geschickt werden an: info@graefenberg.de. Name und Anschrift nicht vergessen!
Selbstverständlich könnt Ihr Eure individuellen Stellungnahmen ergänzen durch Eure Anliegen zum Flächennutzungsplan, die nicht unmittelbar mit den Steinbrüchen zu tun haben.
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Meine Stellungnahme (Muster)
Betreff: Stellungnahme zum Flächennutzungsplan
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,
Zu Ihrem Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans nehme ich hinsichtlich der Steinbrüche in Gräfenberg und der darin befindlichen Betriebe folgendermaßen Stellung:
– Gerne würde ich bei Wanderungen oder Fahrradtouren rund um Gräfenberg auch die Steinbrüche durchqueren können. Die Steinbrüche in Gräfenberg wachsen täglich weiter, können jedoch zu keiner Zeit frei betreten werden, obwohl mir die bayerische Verfassung nach Artikel 141 ein Betretungsrecht zugesteht. Für die aktiven Bereiche des Steinbruchs oder dort, wo Anlagen stehen, sehe ich ein, dass dieses Gelände nicht betreten werden kann. Außerhalb der Betriebszeiten sollten insbesondere die vollständig abgebauten und renaturierten Flächen der Bevölkerung viele Jahrzehnte nach Abbaubeginn wieder zugänglich gemacht werden. Auf entsprechende Darstellung im FNP ist zu achten.
– Der ehemalige Steinbruch in der Bayreuther Straße, gegenüber vom Endress-Steinbruch, wird als Gewerbegebiet ausgewiesen. Ich bin der Meinung, dass ehemalige Steinbrüche renaturiert werden und anschließend anteilig der Öffentlichkeit zur Erholung und zur Umweltbildung dienen sollten, ähnlich wie zum Beispiel die Lias-Grube in Eggolsheim. Die Verantwortlichen in der Stadt Gräfenberg mögen sich bitte mit dem Landschaftspflegeverband und anderen geeigneten Behörden in Verbindung setzen und prüfen, ob hierfür ggf. Fördermittel beantragt werden können.
– Im ehemaligen Steinbruch befinden sich schützenswerte Steilwände und magere Standortverhältnisse, in denen möglicherweise seltene Tier- und Pflanzenarten vorkommen könnten. Daher bitte ich die Stadt um eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Klärung, ob auch hierfür Fördermittel beantragt werden können.
– Die alten Steilwände des ehemaligen Steinbruchs wären, gerade aufgrund ihrer Stadtnähe, als Geotop interessant. Bisher sind die Steilwände nicht als Geotop eingestuft. Daher bitte ich um eine entsprechende Darstellung als Geotop im Flächennutzungsplan und um Erhaltung beziehungsweise Schutz dieses Geotops. In Fragen zum Geotopschutz kann das LfU bilateral beraten.
– Die alten Steinwände im ehemaligen Steinbruch bergen Gefahren. So ist sicherzustellen, dass diese nicht abbrechen oder rutschen können, insbesondere wenn nebenan ein Wohngebiet entstehen soll. Der ehemalige Steinbruch befindet sich in der Nähe von zwei Steinbrüchen, in denen gesprengt wird. Bevor also der Steinbruch zum Gewerbegebiet wird, sind Geogefahren zu erkunden. In Fragen zu Geogefahren kann das LfU bilateral beraten
– Gegenüber vom Endress-Steinbruch soll laut Plan ein großes Wohn- und Mischgebiet entstehen. Für Wohn- und Mischgebiete existieren Immissionsgrenzwerte. Es ist fraglich ob diese eingehalten werden können. Bevor hier Baugebiete für Familien mit Kindern ausgewiesen werden, sollten am Michelsberg bzw. der Bayreuther Straße alle Immissionen aus Steinbruch, Verkehr, der Abfallmitverbrennungsanlage (Kalkofen) und sonstige Anlagen über einen längeren Zeitraum gemessen werden. Dazu zählen vor allem Lärm, Luftqualität und Erschütterungen.
– Wer Bodenschätze abbaut, braucht eine Genehmigung (Immissionsschutzrecht oder Bergrecht). In der Genehmigung sind in der Regel auch Renaturierungsziele festgeschrieben. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan beziehungsweise Renaturierungsplan ist in der Regel Bestandteil der Genehmigungsunterlagen. Mir ist es wichtig, dass diese Renaturierungsziele und der landschaftliche Entwicklungsplan eingehalten werden und entsprechend im Flächennutzungsplan als zukünftige Entwicklung dargestellt werden.
– Im Flächennutzungsplan wird das Erweiterungsgebiet des nördlichen Steinbruchs der Fa. Bärnreuther+Deuerlein weiß dargestellt, mit Bezug zur Raumplanung der übergeordneten Behörde, dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West. Im Regionalplan sind allerdings nicht nur die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze festgelegt, sondern auch die Nachfolgefunktionen für die abgebauten Bereiche der Steinbrüche, d.h. konkret für Gräfenberg Wald- und Biotopentwicklung. Da der FNP in die Zukunft gerichtet ist, sollen dort bitte nicht nur die zukünftigen Abbaugebiete, sondern auch die zukünftige Nachfolgefunktion für die ausgebeuteten Bereiche dargestellt werden, gemäß dem Ziel B II 3.1.3 „Nachfolgefunktionen“.
– Im Erweiterungsgebiet der Steinbrüche befinden sich laut Darstellung im FNP auch (ehemalige) Wander- bzw. Feldwege. Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt Wege an Steinbruchbetreiber verkauft. Diese wurden anschließend abgebaut und waren somit nicht mehr nutzbar. Bald gibt es zwischen Egloffsteiner und Kasberger Straße keinen Wanderweg mehr. Laut Artikel 141 der Verfassung des Freistaates Bayern sind Staat und Gemeinde berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und gegebenenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechts freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen. Wie wird die Stadt ihrer Verpflichtung in Zukunft hier nachkommen?
Abschließend möchte ich aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen über die Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und Erden vom 9. Juni 1995 (AllMBl. S. 589), die durch Bekanntmachung vom 12. April 2002 (AllMBl. S. 234) geändert worden ist hinsichtlich Punkt 3, Vorgaben der Landes-, Regional- und Bauleitplanung sowie der Landschafts- und Grünordnungsplanung zitieren:
„3.3 Bauleitplanung und Landschaftsplanung
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans beziehungsweise des Landschaftsplans der Gemeinde sowie die Festsetzungen von Bebauungs- beziehungsweise Grünordnungsplänen sind zu beachten. Diese Pläne enthalten konkrete, mit den Fachbehörden abgestimmte Darstellungen oder Festsetzungen über den räumlichen Umgriff und die Art des Abbaus sowie die Folgefunktion, die notwendigen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen einschließlich der gegebenenfalls dafür notwendigen Flächen außerhalb des Abbaugebiets. Bevorstehende Landschaftsveränderungen durch den Abbau von Bodenschätzen begründen die Notwendigkeit eines Landschafts- und Grünordnungsplans.“
Alle Interessen und Belange sind gemäß Baugesetzbuch sorgsam abzuwägen und zu gewichten. Ich bitte Sie darum, insbesondere hinsichtlich unserer Steinbrüche dies zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
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